Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Topo Transport GmbH

  1. Geltungsbereich

Anbieter der Umzugsleistungen ist Topo Transport GmbH.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge der Topo über Umzugsleistungen und Reinigungsleistungen einschließlich der Vertragsanbahnung, der Buchung dieser Leistungen und der Durchführung des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder von Partnerfirmen werden nicht akzeptiert. Mit der Übermittlung einer Anfrage von Topo, erkennt der Nutzer die alleinige Verbindlichkeit der jeweils aktuellen Version der AGB.

  1. Offertanfrage / Prozesse

Es kann auf verschiedene Weise eine Anfrage an Topo Transport übermittelt werden: 

  • Durch Ausfüllen einer Inventarliste der Möbel über unser Online-Formular BIXIN
  • Durch Kontaktaufnahme mit Topo Transport und Festlegen des Inventars telefonisch oder während eines kostenlosen Hausbesuchs.
  • Durch Übermittlung eines Videos oder Fotos von den zu bewegenden Teilen. Alles, was transportiert / gereinigt werden soll, muss sichtbar sein, insbesondere die Möbel und Gegenstände, damit Topo Transport ein Inventar erstellen kann

Alle unsere Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie eine Anfrage stellen, werden Ihre Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie von Topo Transport behandelt. Keine persönlichen Daten werden an Dritte weitergegeben.

2.1 Der Benutzer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Wenn er es annimmt, wird ein bindendes Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister auf Basis des Angebots geschlossen. Der Inhalt des Vertrags kann danach nur mit schriftlicher und gegenseitiger Zustimmung beider Parteien (z.B. Änderung des Termines; Anpassung des Preises) verändert werden. Diese Angebote basieren auf festen Preisen, die nachträglich nicht verändert werden können (außer Abs. 5.3).

  1. Leistungen von Topo Transport

Topo Transport organisiert und führt Umzüge/Reinigungen durch. Topo Transport kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Sie finden in den Abschnitten 3.1 und 3.2, welche Leistungen in Ihrem Umzugs- /Reinigungsservice enthalten sind und welche nicht enthalten sind.”Wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen hinzufügen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

3.1 Basisleistungen : Umzug

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit Topo Transpor sind stets vom Vertrag mit umfasst:

Inbegriffen :

  • Persönliche Beratung und Unterstützung
  • Hin- und Rückfahrt inkl. Fahrzeuge und Treibstoff
  • Schutzmaterial und Befestigungsgurte
  • Transport- und Haftpflichtversicherung (Die Versicherungen sind nur gültig, wenn ausschliesslich Personen der Firma den Umzug durchführen)
  • Durchführungsgarantie
  • Umzug aller Kartons, welche im Inventar angegeben werden
  • Umzug des ganzen Mobiliars, welches im Inventar angegeben wird

Nur inbegriffen, wenn spezifisch deklariert / gebucht :

  • Ab- und Aufbau aller Möbel (Der Aufbau von Möbel beinhaltet nicht den Aufbau neuer
  • Möbel, die sich noch in der Originalverpackung befinden.)
  • Kisten einpacken
  • Kisten auspacken
  • Möbellift
  • Umzugskartons
  • Entsorgung
  • Lampen demontieren
  • Floorliner (Bodenschutzfolie)

Nicht inbegriffen

  • Parkplatzreservierungen
  • Malerarbeiten
  • Reparaturen & Elektroarbeiten (Lampen montieren)
  • Montagearbeiten (z.B. Wohnwand an Wand montieren)

3.2 Basisleistungen : Reinigung

Inbegriffen :

  • Persönliche Beratung und Unterstützung
  • Hin- und Rückfahrt inkl. Fahrzeuge und Treibstoff der Firma
  • Haftpflichtversicherung
  • Alle Reinigungsmaterialien
  • Durchführungsgarantie
  • Reinigung der Küche (inkl. Entkalkung, Backofen, Spülmaschine, Dampfabzug, Kästen innen und aussen, Schubladen, Herd und Kühlschrank)
  • Reinigung der Fensterläden, Storen, Lamellenstoren
  • Reinigung der Fenster und der Fensterrahmen
  • Reinigung aller Badezimmer (inkl. Entkalkung, Badewannen, Duschen, Toiletten, Lavabos und Spiegelkästen)
  • Abnahmegarantie Inbegriffen
  • Reinigung aller Böden, Türen, Türrahmen und Befreiung der Wände von Spinnweben
  • Reinigung der Radiatoren falls vorhanden

Nur inbegriffen, wenn spezifisch deklariert / gebucht :

  • Reinigung von Tumbler und Waschmaschine
  • Entsorgung
  • Klebereste von Fliesen und Türen entfernen
  • Besenreine Reinigung von Dachboden, Keller, Balkon und Terrasse
  • Maschinelle Reinigung Balkon/Terrasse
  • Reinigung des Wintergartens
  • Reinigung des Cheminées
  • Schliessen von Dübellöchern an Wand
  • Anwesenheit der Reinigungsfirma bei der Abnahme

Nicht inbegriffen : 

  • Reinigung von Striemen und Flecken an Wänden
  • Filter auswechseln in Bad & Küche
  • Reparaturen & Elektroarbeiten
  • Schimmelbekämpfung (durch die Reinigung lässt sich der Schimmel nur oberflächlich entfernen. Die Verwaltung ist in der Verantwortung den Schimmel tiefenwirksam zu entfernen.)
  • Dübellöcher füllen
  • Boden ölen
  • Böden oberflächlich abschleifen
  • Klebereste von Teppichen auf Laminat oder Parkett entfernen

3.3 Vom Transport ausgeschlossene Güter

Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter und/oder Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen ausgehen.

Zudem können Güter auch vom Gesetzgeber als gefährliche Güter eingestuft worden sein. Typische Beispiele sind Chemikalien, Flüssiggas, Feuerwerkskörper, Benzin, Heizöl, bestimmte Düngemittel und andere leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten, bestimmte Abfälle, radioaktive Stoffe aller Art (z. B. für medizinisch und technische Anwendungen) aber auch Stoffe, die in kleinen Mengen keinerlei Gefahr darstellen, aber in grossen Mengen gefährlich sein können (z. B. Sprühdosen).

Auch ist der Transport von Umzugsgut, für welches eine besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist, ausgeschlossen, soweit Topo Transport dem Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Ausdrücklich vom Transport ausgeschlossen sind außerdem Bargeld, Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes, die Inhabereigenschaften haben, oder Edelmetalle.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Die vertraglichen Leistungen von Topo Transport werden im Vorfeld vor dem Vertragsabschluss konkretisiert. Der Kunde muss Topo Transport über deren Website, per E-Mail oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über den Umzug zukommen lassen.

Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Angaben inhaltlich zutreffend sind. Sie bilden die Grundlage für die von Topo Transport berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Umzugs im Rahmen der Planung.

Durch Buchung des Umzugs zu den angegebenen Konditionen bestätigt der Kunde die Korrektheit seiner Daten und den Leistungsumfang.

  1. Pflichten des Nutzers, Mehraufwände

5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut bzw. zu allen zu reinigenden Objekten zu machen. Falls dies durch die Inventarfragebögen nicht möglich sein sollte, ist ein entsprechender Vorbehalt im Kommentarfeld anzugeben.

5.2. Bei der Anzahl Kisten handelt es sich in jedem Fall um eine Schätzung, unabhängig davon, ob ein Hausbesuch stattgefunden hat oder nicht. Aus diesem Grund ist der Nutzer verpflichtet, Abweichungen der geschätzten Anzahl Kisten bis spätestens 2 Tage vor dem Servicetag zu melden. Ansonsten hat die Fachkraft das Recht, einen Aufpreis zu verlangen.

5.3 Für den Fall, dass sich die durch die Nutzer übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekten erheblich von der Realität unterscheiden und dies zu Mehraufwand für die Fachkraft führt, haben die Fachkräfte folgende Rechte:

  • Die Dienstleistung entsprechend den vom Nutzer getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich nehmen, als vereinbart wurde),

     

  • oder – falls sowohl der Nutzer, wie auch die Fachkraft zustimmen – dem Nutzer den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten.

     

  • Können sich der Nutzer und die Fachkraft nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen, und verweigert der Nutzer die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäß Ziff. 6.2 betreffend Stornierung.

     

  • Ein Spezialfall stellt die Dienstleistung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung dar: Überschreitet der tatsächliche Aufwand den im gebuchten Angebot festgehaltenen Aufwand und der Nutzer stimmt einem Aufpreis nicht zu, gilt die Abnahmegarantie nur für die im Angebot angegebenen Räumlichkeiten bzw. Objekte.

5.4 Der Nutzer ist verpflichtet, ausreichende Parkplätze für die Fachkraft zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Abklärung betreffend Zufahrt und Haltemöglichkeiten zu treffen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Firma am Umzugstag in unmittelbarer Nähe Ihrer angegebenen Adresse parken kann und darf. Bei schwierigen Parkplatzverhältnissen bitten wir Sie, sich vor dem Umzug selbst um die Reservation von Parkplätzen und Strassensperrungen zu kümmern. Melden Sie sich für Halteverbotszonen bei Ihrer örtlichen Polizeistation oder Gemeindeverwaltung an.

5.5 Im Falle einer durch den Nutzer verursachten Verspätung können von der Fachkraft Entschädigungsforderungen gestellt werden. Diese belaufen sich auf CHF 50 pro Stunde und Mitarbeiter. Um die Entschädigung einzufordern, muss eine schriftliche Abmachung über den Dienstleistungsbeginn vorhanden sein.

Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden durch den Nutzer ohne eine direkte Kommunikation zwischen der Fachkraft und dem Nutzer während dieser zwei Stunden wird als Stornierung des Auftrags betrachtet. Die Fachkraft ist somit bevollmächtigt den Ort der Dienstleistungserbringung zu verlassen und Topo Transport wird dem Nutzer 85% der Leistung in Rechnung stellen.

5.6 Fallen während der Dienstleistung unvorhersehbare Mehraufwände an, die weder vom Nutzer noch von der Fachkraft beeinflussbar sind, wie beispielsweise eine plötzliche technische Störung des Hausliftes, Baustellen, die einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen, Naturphänomene (zBsp. Schneesturm) oder eine Strassensperrung direkt am Parkplatz der Wohnung, so kann die Fachkraft den entstandenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung stellen.

5.7 Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird. Falls der Kunde vor Abfahrt der Umzugshelfer keine Überprüfung durchführt, entbindet dies den Profi von seiner Verantwortung

  1. Datumsänderungen und Stornierungen

6.1 Datumsänderungen

Daten können nur im Einverständnis beider Parteien geändert werden und müssen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.

6.1.2 Bei Verschiebungen innerhalb von 7 Tagen bis 48h vor Beginn der Dienstleistung werden 150.00 CHF zusätzlich verrechnet.

6.1.3 Bei Verschiebungen innerhalb von weniger als 48h vor Beginn der Dienstleistung werden 60% des gebuchten Gesamtbetrags zusätzlich verrechnet.
Alle Datenänderungen, welche nicht in die oben genannten Fristen fallen, können kostenlos vorgenommen werden.

6.2 Stornierungen

Der Nutzer hat gegenüber der Fachkraft das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 14 Arbeitstagen vor Ausführung der Dienstleistung. Ist diese Frist abgelaufen, können die Fachkräfte eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:

  • Stornierung innerhalb von weniger als 14 Arbeitstagen bis 48 h vor Beginn der Dienstleistung: 60% des vereinbarten Gesamtbetrages;
  • Stornierung innerhalb von weniger als 48 h vor Beginn der Dienstleistung: 85% des vereinbarten Gesamtbetrages.

6.2.1 Wenn Topo Transport die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt oder Termin nicht vollständig erbringt, und dies aufgrund seines Verschuldens oder eines Problems, das weder dem Dienstleister noch dem Benutzer zuzurechnen ist, ist der Kunde verpflichtet, ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur späteren Erbringung aller im Vertrag vorgesehenen Leistungen einzuräumen. Wenn die Leistungen innerhalb der gewährten zusätzlichen Frist erbracht werden, kann der Kunde weder eine Rückerstattung der von Topo Transport geschuldeten Kosten verlangen noch eine Entschädigung fordern. Wenn Topo Transport die Leistungen innerhalb dieser zusätzlichen Frist nicht erbringt, hat der Kunde das Recht, die Durchführung der Leistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Hausbesuche
Hausbesuche sind kostenlos. Wenn der Nutzer jedoch einen Hausbesuch der Fachkraft verlangen, jedoch am vereinbarten Zeitpunkt und Ort nicht anwesend sein, kann die Fachkraft eine Entschädigung für die Abklärung (maximal CHF 200.- pro Abklärung) in Rechnung stellen.

6.4 Gebühren

Gebühren können wegfallen, falls die Fachkraft sie als nicht nötig erachtet.

  1. Umzugskisten

Die Kartons sind in der Leistung enthalten, wenn der Kunde einen Verpackungsservice bucht. In diesem Fall kümmert sich das Unternehmen um alles (Inkl. Kisten). Wenn der Kunde seine Sachen selbst einpacken möchte, organisieren sie die Kartons selbst. Es besteht immer die Möglichkeit, diese günstig bei Topo Transport zu mieten oder zu kaufen.

Das Einpacken der Kartons kann im Buchungsprozess als Zusatzservice gebucht werden. Alle Umzugskartons sollten nicht bis zum Rand gefüllt werden, zudem sollte jeder Karton die Obergrenze von 20 Kilo nicht überschreiten. Es gilt immer: Wer packt, ist für den Inhalt verantwortlich. 

Zudem sind Wertsachen oder Computer generell nicht versichert, selbst wenn Speditionen den Umzug übernehmen und/oder die Umzugskisten packen.

  1. Mängelrüge Umzugsdienstleistungen

8.1 Der Nutzer hat das Umzugsgut bzw. den Zustand des zu reinigenden Objekts sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu prüfen. Der Nutzer unterschreibt ein Abnahmeprotokoll, auf welchem erkennbare Mängel aufgeführt werden. Im Abnahmeprotokoll als mängelfrei bezeichnete Dienstleistungen bzw. Objekte gelten als vorbehaltlos abgenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, müssen innerhalb von drei Werktagen schriftlich gemeldet werden – ab dem Tag nach der Leistungserbringung, einschließlich Samstag.

Nur Beschwerden mit Fotos der Schäden werden akzeptiert. Die Fotos müssen innerhalb von drei Tagen übermittelt werden. Die Beweislast liegt immer beim Kunden und nicht beim Dienstleister.

8.2 Alle Anspruch auf Reklamation verfällt, wenn der Kunde oder Dritte bei Umzug oder Reinigung mithelfen oder teilnehmen oder wenn andere Arbeiten wie Maler- oder Reinigungsarbeiten an dem betreffenden Eigentum durchgeführt werden, bevor mögliche Schäden von Experten bewertet oder untersucht werden können.

  1. Zahlungen / Zahlungsarten

9.1 Der Service kann auf folgende Weise bezahlt werden: per Rechnung (POWERPAY), Kreditkarte, Bargeld oder TWINT. Im Falle von Bargeld gibt der Benutzer dem Dienstleister vor Ort den vereinbarten Gesamtbetrag. Die Barzahlung muss vor dem Entladen des Lastwagens erfolgen (und nicht am Ende des Services) Bei Zahlung per Rechnung sendet Topo Transport dem Benutzer eine Rechnung nach Ausführung des Services. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der vereinbarte Gesamtbetrag von Topo Transport im Voraus einbehalten. Die TWINT-Zahlung kann im Voraus oder am Umzugstag vor dem Entladen des Lastwagens erfolgen.

9.2 Im Falle einer kombinierten Buchung via der Zahlungsmethode “Barzahlung am Dienstleistungstag” werden die Reinigung und der Umzug als separate Dienstleistungen betrachtet und muss die Zahlung des Gesamtbetrags für diese beiden Dienstleistungen in bar während des ersten Services (Umzug) erfolgen.

9.3 Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch POWERPAY / MF Group voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit POWERPAY / MF Group, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung des Händlers übernimmt. 

Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über POWERPAY / MF Group zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

  1. Fachkräfte für Umzugsreinigungen

10.1 Enthält der gebuchte Service eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie, so kann die Fachkraft auf Anfrage bei der Wohnungsabgabe mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung dabei zu sein. Allerdings ist die Anwesenheit des Fachmanns nur möglich, wenn er mindestens 7 Tage im Voraus über das Übergabedatum informiert wurde.

10.2 Der Termin für die Wohnungsabgabe muss am selben Tag der Reinigung erfolgen oder spätestens innert drei Arbeitstagen nach der Reinigung bzw. Endreinigung erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass die Fachkraft für nachträglich entstandene Verschmutzungen verantwortlich gemacht werden. Falls der Termin für die Wohnungsübergabe nicht innert drei Arbeitstagen nach Erfüllung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgt, entfällt die Abnahmegarantie.

10.3 Falls zwischen der Reinigung und der Abnahme Arbeiten von Dritten in der Wohnung durchgeführt werden, entfällt die Abnahmegarantie.

10.4 Falls die Reinigung bei der Schlüsselübergabe von der Verwaltung nicht akzeptiert wird, muss Topo Transport innerhalb von maximal 24 Stunden schriftlich darüber informiert werden, dass es verpflichtet ist, kostenlos zurückzukommen, um erneut zu reinigen. Das Unternehmen behält sich dann das Recht vor, eine zweite Reinigung durchzuführen, ohne Kosten für den Kunden oder den Fachmann (Abnahmegarantie).

  1. Zusatzdienstleistungen

11.1 Dübellöcher

Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass das Auffüllen der Dübellöcher von keiner professionellen Malerunternehmung durchgeführt wird. Die aufzufüllenden Dübellöcher dürfen im Durchmesser nicht größer als 1 cm sein. Dübellöcher in nackten Betonwänden, Holzwänden, Plättchen oder Gipswänden dürfen nicht aufgefüllt werden.

Topo Transport kann für Schäden bzw. Folgeschäden an der Wand, Decke, Boden, Wandfarbe, sowie dahinter liegenden Leitungen für das auftragsgemäß durchgeführte Auffüllen der Dübellöcher haftbar gemacht werden.

11.2 Lampen demontieren

Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die Demontage von Lampen von keiner professionellen Elektrikerunternehmung durchgeführt wird.

Topo Transport kann für Schäden bzw. Folgeschäden an der Elektrik, Sicherungen, Wand, Decke, Boden, Wandfarbe sowie dahinter liegenden Leitungen für das auftragsgemäß durchgeführte Abmontieren/Montieren von Lampen haftbar gemacht werden.

11.3 Kisten mieten

Die Leistung beinhaltet die Lieferung und die Abholung der zu mietenden Kisten. Zuviel bestellte Kisten werden dem Mietenden nicht zurückerstattet.

Topo Transport behält sich das Recht vor, nicht zurückgegebene Kartons in Rechnung zu stellen.

11.4 Auf-und Abbau von Möbeln

Der Aufbau Ihrer Möbel beinhaltet nicht den Aufbau neuer Möbel, die sich noch in der Originalverpackung befinden. Der Aufbau Ihrer Möbel beinhaltet keine besonderen Leistungen wie Wandmontage (Löcher in Wänden), Elektroinstallationen und Anschlüsse aller Art.

11.5 Möbellift

Wenn ein Möbellift am Dienstleistungstag nicht aufgestellt werden kann, muss Topo Transport das Inventar über das Treppenhaus in das neue Objekt tragen. Diese Arbeit dauert meistens länger und falls der Betrag für den Mehraufwand höher ist, als der gebuchte Preis für den Möbellift, wird dieser gegengerechnet und der Preis für die Möbelliftmiete kann nicht zurückerstattet werden.

Falls ein Möbellift bei der Offerierung angefragt wurde, jedoch bei der Buchung abgewählt wird, hat die Firma das Recht einen Aufpreis zu verlangen. Dies weil der Umzugspreis unter der Annahme, dass ein Möbellift als Hilfsmittel genutzt werden kann, erstellt wurde.

  1. Haftungsausschluss Fachkräfte

12.1 Die Fachkraft ist von ihrer Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Nutzers, eine vom Nutzer erteilte Weisung, Mängel des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche die Fachkraft keinen Einfluss hatte.

12.2 Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer- Hard- und Software, sowie Datenverlusten und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tieren etc.) (“Zerbrechliche Gegenstände”), ist der Nutzer dazu verpflichtet, (1) darauf hinzuweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und (2) die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig zu verpacken und zu beschriften.

12.2.1 Erfüllt der Nutzer die Obliegenheit in Ziff. 12.2 nicht, entfällt die Haftung der Fachkraft.

  1. Vom Nutzer eingestellte Inhalte

13.1 Nutzer sind für ihre eigenen und die Inhalte Dritter verantwortlich. Nutzer halten Topo Transport für alle Haftungsansprüche oder Forderungen schadlos, die gegen Topo Transport im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verbreitung von Inhalten Dritter oder der rechtswidrigen Nutzung des Diensts geltend gemacht werden.

  1. Datenschutzerklärung

Topo Transport verpflichtet sich, die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz in Bezug auf die gesammelten Daten einzuhalten.

  1. Nutzungslizenz

Die Website von Topo Transport darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Topo Transport weder heruntergeladen, kopiert, reproduziert, verbreitet, übertragen, versendet, präsentiert, verkauft, lizenziert noch für einen anderen Zweck verwendet werden

  1. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Ist eine Bestimmung dieser AGB und/oder Nebenabreden ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Topo Transport verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

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